+ 1-(631) 673-1000
·
info@palacioslawgroup.com
·
Mo - Fr 09:00-17:00 | Sa 9:00-14:00
Kostenlose Beratung

Neue Verordnung schränkt Visa ein

Im Namen von Palacios Law Group

Die New Yorker haben wahrscheinlich von der neuen Verordnung zur Einschränkung neuer Visa gehört. Am Montag unterzeichnet, bis Ende 2020, das neue oberster Befehl schränkt H-1B-, H-2B-, J- und L-Visa ein. Für diejenigen, die sich im Einwanderungsprozess befinden, ist es jedoch wichtig zu verstehen, dass dies möglicherweise keine Auswirkungen auf sie hat.

Die am häufigsten betroffenen Visa sind L-1-Visa für Unternehmen zum Transfer ihrer Mitarbeiter und H-1B-Visa für Arbeitnehmer mit Spezialberufen. Nach aktuellem Stand Nachrichtenberichte, könnte diese neue Durchführungsverordnung 219,000 Leiharbeitskräfte blockieren. Es gibt jedoch zwei Schlüsselaspekte, die diejenigen im Einwanderungsprozess verstehen sollten.

Erstens gilt die Durchführungsverordnung zwar sofort, hat jedoch keine Auswirkungen auf diejenigen, die bereits ein Visum haben, auch nicht auf die derzeitigen Inhaber eines L-1- und H-1B-Visums. Zweitens läuft die Durchführungsverordnung am 31. Dezember 2020 aus. Sie kann jedoch verlängert werden. Drittens gilt nur für diese Visumsuchende die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung derzeit außerhalb der USA befinden. Schließlich gilt dies nur für diejenigen, die nicht über ein offizielles Reisedokument (z. B. einen Transportbrief, eine entsprechende Einsteigekarte oder ein Dokument zur vorzeitigen Bewährung) verfügen, das am Tag des Inkrafttretens der Executive Order gültig ist oder an einem beliebigen späteren Datum ausgestellt wurde, das dies zulässt in die USA reisen

Wie die Leser sehen können, betrifft diese neue Durchführungsverordnung zwar einige, es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie nicht alle betrifft, die am Visumverfahren oder am Einwanderungsverfahren im Allgemeinen beteiligt sind. Wer sich Sorgen darüber macht, wie sich diese neue Durchführungsverordnung auf seine konkrete Situation auswirkt, sollte sich an seinen Anwalt wenden.

Verwandte Artikel